Wiener Neudorf. Unfälle im Straßenverkehr sind absolute Stress- und Ausnahmesituationen – selbst, wenn man nicht darin verwickelt ist. So sagt ein Drittel der Autofahrer in Österreich (33,2 Prozent), dass sie sich als Unbeteiligte an einer Unfallstelle hinsichtlich ihres eigenen Fahrvermögens – beispielsweise in Bezug auf das angemessene Verhalten, die Kenntnis geltender Verkehrsregeln oder die Reaktion in Gefahrensituationen – unsicher fühlen. Dabei sind die Bedenken bei Autofahrern zwischen 18 und 29 Jahren besonders groß: Jeder Zweite fühlt sich unsicher (50,2 Prozent). Das ergab eine repräsentative GfK-Online-Umfrage[1] im Auftrag des Reifenherstellers Continental Reifen Austria. Für mehr Verkehrssicherheit als Unbeteiligter an einer Unfallstelle gibt Continental Tipps.
112 – so viele Personen wurden laut Statistik Austria 2021 durchschnittlich pro Tag bei Straßenverkehrsunfällen in Österreich verletzt.[2] Auch wenn man nicht selbst beteiligt ist, sollte man daher wissen, wie man sich bei einem Unfall verhält. Darüber hinaus ist man auch als Unbeteiligter gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet.[3] „Nähert man sich als Unbeteiligter einer Unfallstelle, gilt zunächst: Tempo reduzieren und Warnblinkanlage einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge auf den Unfall aufmerksam zu machen“, rät Robert Dworczak, Reifenexperte von Continental Reifen Austria und führt aus: „Kommt man als Erster an eine Unfallstelle, muss man zwingend halten. Abhängig von der Unfallsituation und der benötigten Hilfe können bedarfsweise auch weitere Fahrer anhalten und unterstützen. Sollten jedoch schon mehrere unbeteiligte Fahrzeuge am Unfallort stehen, fahren nachfolgende Autos möglichst vorsichtig weiter. Denn mit zunehmender Anzahl haltender Pkws, steigt auch das Risiko von Folgeunfällen.“ Beim Anhalten aufgrund eines Unfalls gilt auf der Autobahn: Am besten vor der Unfallstelle auf dem Standstreifen halten. Bevor man aussteigt, um zu helfen, sollte unbedingt eine Warnweste angelegt werden. Sind neben dem Ersthelfer noch weitere Personen im Fahrzeug, die nicht Erste Hilfe leisten können, sollten auch diese Warnwesten anlegen und sich zu ihrer eigenen Sicherheit hinter der Leitplanke aufhalten.
„Grundsätzlich steht die eigene Sicherheit an erster Stelle: Nur wer selbst sicher ist, kann anderen helfen“, betont Robert Dworczak. Nach dem Halten auf dem Pannenstreifen sollte man die Warnblinkanlage eingeschaltet lassen und das Warndreieck aufstellen, um die Unfallstelle abzusichern. Auch dabei hat die eigene Sicherheit Vorrang, weiß Robert Dworczak: „Auf österreichischen Autobahnen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Distanz für das Aufstellen des Pannendreiecks, allerdings muss es dem nachfolgenden Verkehr genügend Zeit zum Reagieren und ggf. Anhalten geben. Dafür wird es nahe zum Fahrbahnrand auf der Fahrbahnseite aufgestellt, auf der das Fahrzeug hält.“
Wurde die Unfallsituation vollständig erfasst, sodass die wichtigsten W-Fragen (Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen?) beantwortet werden können, kann der Rettungsdienst gerufen und Erste Hilfe geleistet werden. Für das Absetzten des Notrufs nutzt man vorzugweise eine Notrufsäule. Auf Autobahnen stehen Notrufsäulen in einem Abstand von zwei Kilometern pro Richtungsfahrbahn und im Tunnel sogar in einem Abstand von 125 bis 250 Metern. Der Vorteil: Die Notrufsäule baut nicht nur eine direkte Verbindung zur zuständigen regionalen Überwachungszentrale auf, sie übermittelt zudem den Standort und die Fahrtrichtung an Einsatzkräfte wie die Polizei, Rettung, Feuerwehr oder den Abschleppdienst.
Robert Dworczak rät: „Da bei vielen der verpflichtende Erste-Hilfe-Kurs schon Jahre zurück liegt, empfiehlt es sich bei Unsicherheit, an einem Auffrischungskurs teilzunehmen, den beispielsweise das Österreichische Rote Kreuz anbietet.“ Zusätzlich kann man sich eine Erste-Hilfe-Karte im Handschuhfach deponieren, die die wichtigsten Maßnahmen aufführt. Übernehmen die Einsatzkräfte, entfernen sich Ersthelfer oder Unfallzeugen, die nicht mehr vor Ort gebraucht werden, vom Unfallort, um den Einsatz nicht zu behindern.
Wenn der Verkehr anfängt zu stocken oder nur noch in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, muss laut Gesetzgeber eine Rettungsgasse mit ausreichendem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug für die Einsatzfahrzeuge gebildet werden – noch bevor man durch Blaulicht und Sirenen auf den Rettungseinsatz aufmerksam gemacht wird. Das gilt auch für Motoradfahrer. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. So müssen Fahrer, die durch das nicht Bilden der Rettungsgasse beispielsweise Einsatzfahrzeuge behindern, mit einem Bußgeld von bis zu 2.180 Euro rechnen. Dabei gilt das Prinzip: Bei zwei Spuren wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet. Bei drei bzw. vier Spuren gilt: Fährt man auf der Spur linksaußen, weicht man nach links aus, fährt man auf der rechten oder mittleren Spur, weicht man nach rechts aus.[4] Auch wenn Rettungsdienst und Polizei schon vorbeigefahren sind, können weiterhin Einsatzfahrzeuge nachkommen, deshalb ist gerade in Stausituationen die Aufmerksamkeit des Fahrers das A und O.
[1] Im Auftrag des Reifenherstellers Continental Reifen Austria wurden mit dem GfK eBUS® 1.000 Personen ab einem Alter von 18 Jahren befragt, welche die österreichische Bevölkerung repräsentieren, davon 849 Autofahrer. Die Befragung wurde im Mai 2022 durchgeführt.
[2] Quelle: STATISTIK AUSTRIA Bundesanstalt Statistik Österreich S.17: https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Strassenverkehrsunfaelle-2021.pdf
[3] Quelle: Strafgesetzbuch:
§ 94: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=94&Anlage=&Uebergangsrecht=
§ 95: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296&Artikel=&Paragraf=95&Anlage=&Uebergangsrecht=
[4] Quelle: Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC): https://www.oeamtc.at/thema/verkehr/rettungsgasse-bilden-wie-funktioniert-sie-16185270
Wolfgang Vordermayer
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