# Reifenwissen

Pickerl-Prüfung

Alles, was Sie wissen müssen

Auch Räder und Reifen werden geprüft

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: Bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich das Pickerl machen lassen.

Überprüft wird, ob das Fahrzeug den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht. Im Einzelnen werden folgende Elemente des Kfz geprüft:


  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen
Pickerl-Prüfstelle

Messung der Reifenprofiltiefe

Zusätzlich wird darauf geachtet, dass mit dem Fahrzeug nicht übermäßig Lärm, Rauch, übler Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursacht werden können.

Nur wenn das Fahrzeug keine schweren Mängel aufweist, kann eine Begutachtungsplakette ("Pickerl") ausgestellt und angebracht werden.

Gemäß einem Bericht vom ÖAMTC kommt es jährlich zu 18.655 Beanstandungen zu Abnützungen oder Schäden an Reifen, womit diese auf Platz 4 der ÖAMTC Pickerl-Mängel liegen.

Deshalb achten Sie speziell auf den Zustand Ihrer Reifen, denn das Pickerl wird nicht ausgestellt, wenn die Reifen:


  • nicht der eingetragenen Dimension und Ausführung entsprechen
  • an anderen Bauteilen reiben
  • großflächige oder tiefreichende (bis auf den Festigkeitsträger) Beschädigungen aufweisen
  • rissig, brüchig oder porös sind
  • die gesetzliche Mindestprofiltiefe unterschritten wurde
Pickerl

Natürlich dürfen auch die Felgen nicht stark beschädigt sein oder Risse aufweisen. Die Radgröße muss eingetragen sein, und die Radbolzen/-muttern müssen festsitzen und die richtigen sein.

Wir wünschen Ihnen bei der Begutachtung viel Erfolg und gutes Durchkommen!


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